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FAQ: Grundbuch

Das Grundbuch verzeichnet die Rechtsverhältnisse und Informationen über Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen und die mit den Grundstück verbundenen Rechte. Grundbucheintragungen besitzen öffentlichen Glauben in Bezug auf deren Rechtsverhältnissen, nicht jedoch in Bezug auf Wirtschaftsart und Größe. vgl.§ 892/1 BGB. Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, Bestandsverzeichnis und Abteilungen I, II u. III.