Der Eintrag ins Grundbuch kann vom Käufer und / oder Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Die Grunderwerbsteuer muss vorher beglichen sein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden.
Der Eintrag ins Grundbuch kann vom Käufer und / oder Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Die Grunderwerbsteuer muss vorher beglichen sein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden.