Die Hypothek ist ein akzessorisches Recht, infolge dessen ist die Hypothek abhängig vom Bestehen einer Forderung und verringert sich sukzessiv durch den Tilgungsanteil mit automatischer Umwandlung in die Eigentümergrundschuld. vgl. § 873 BGB
Die Hypothek ist ein akzessorisches Recht, infolge dessen ist die Hypothek abhängig vom Bestehen einer Forderung und verringert sich sukzessiv durch den Tilgungsanteil mit automatischer Umwandlung in die Eigentümergrundschuld. vgl. § 873 BGB