Mit der Inanspruchnahme von Fremdkapital können indirekte Erwerbsnebenkosten wie z.B. Bearbeitungs- u. Schätzkosten des Kreditgebers, Notar u. Grundbuchgebühren für die Bestellung und Eintragung von Grundpfandrechten, anfallen.
Mit der Inanspruchnahme von Fremdkapital können indirekte Erwerbsnebenkosten wie z.B. Bearbeitungs- u. Schätzkosten des Kreditgebers, Notar u. Grundbuchgebühren für die Bestellung und Eintragung von Grundpfandrechten, anfallen.