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FAQ: indirekte Erwerbsnebenkosten

Mit der Inanspruchnahme von Fremdkapital können indirekte Erwerbsnebenkosten wie z.B. Bearbeitungs- u. Schätzkosten des Kreditgebers, Notar u. Grundbuchgebühren für die Bestellung und Eintragung von Grundpfandrechten, anfallen.