Grundbuchämter werden bei den zuständigen Amtsgerichten geführt und verwalten die Rechtsverhältnisse der Eigentumsverhältnisse, der lasten und Beschränkungen und der Grundpfandrechte privater Grundstücke.
Grundbuchämter werden bei den zuständigen Amtsgerichten geführt und verwalten die Rechtsverhältnisse der Eigentumsverhältnisse, der lasten und Beschränkungen und der Grundpfandrechte privater Grundstücke.