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FAQ: Quittung, löschungsfähige

In der löschungsfähigen Quittung bekennt der Gäubiger des Grundpfandrechte, daß die besicherte Forderung abgefertigt wurde. Der neue Grundstückseigentümer kann somit die Löschung oder Umschreibung des Grundpfandrechs beantragen.