Die Rangordnung im Grundbuch bestimmt die Reihenfolge, nach denen die Rechte in einer Zwangsvollstreckung abgefertigt werden. Innerhalb einer Abteilung wird enstprechen der fortlaufenden Nummen von 1 beginnend der Erlös aufgeteilt. In verschiedenen Abteilungen werden übergreifend nach dem Datum der Eintragungen verfahren. Beginnend mit dem zuerst eingetragenen Recht.