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FAQ: Sondereigentum

Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer Wohnung, an einem Stellplatz, an einer Garage oder an einem anderen bestimmten Raum. Dieser kann zu Wohnzwecken oder Nichtwohnzwecken dienen. Gemäß § 903 BGB kann der Eingentümer über sein Sondereigentum frei verfügen.