Wird eine Immobilie vererbt, so erfolgt die Wertermittlung nicht mittels Verkerhswert, sondern nach dem Grundbesitzwert; dieser liegt i.d.R. unter dem Verkehrswert. Der Grundbesitzwert wir für ETW, EFH, REH, DHH u. MFH aus den vereinbarten oder fiktiven Mieten der letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Erbschaft / Schenkung bemessen.